Seit Anfang 2022 arbeite ich ehrenamtlich als rechtlicher Betreuer und Bevollmächtigter. Wenn ich jemandem davon erzähle ist die erste Frage immer die gleiche: "Und was machst du da so?"
In den folgenden Abschnitten möchte ich Ihnen ein Bisschen über die Tätigkeit eines rechtlichen Betreuer oder einer Betreuerin (der Einfachheit wegen im Folgenden nur noch Betreuer genannt) erzählen. Vielleicht kann ich Sie motivieren jetzt schon ein paar Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen.
Haben Sie sich schon ein mal gefragt was wohl passiert wenn Sie durch Alter, Krankheit oder einen Unfall in Ihrer körperlichen oder geistigen Möglichkeiten beeinträchtigt werden und darum Ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt werden? Das ist ein leidiges Thema dem man lieber aus dem Weg gehen möchte, doch es kann uns alle treffen. Im besten Fall haben Sie dann vorab schon eine Patientenverfügung aufgesetzt und durch eine Vorsorgevollmacht schriftlich einen Familienangehörigen oder Freund zum Betreuer oder Betreuerin ernannt. Super. Ich hoffe Sie haben gut gewählt. Haben Sie das aber versäumt, wird vorrangig nach einem für die Aufgabe als Betreuer geeigneten, engen Familienmitglied geschaut. Erst wenn sich kein Familienmitglied bereit erklärt oder geeignet ist die Betreuung zu übernehmen, kann die Hilfe auch von Außen kommen.
Jedem volljährigen Menschen der einer rechtlichen Betreuung bedarf steht ein rechtlicher Betreuer zu. Der wohl einfachste Weg einen Betreuer zu finden ist es, dafür erst einmal Kontakt zu einem Betreuungsverein oder dem zuständigen Betreuungsgericht aufzunehmen. Der Betreuungsverein wird dann schauen bei was überhaupt Hilfe gebraucht wird und dem entsprechend einen rechtlichen Betreuer kontaktieren. Der zu betreuende (im Folgenden Klient genannt) hat natürlich Mitspracherecht bei der Betreuerwahl. Im Regelfall lernen sich Betreuer und Klient daher erst mal kennen. Stimmt die Chemie stellt der Betreuungsverein den Antrag auf Betreuung vor Gericht. Nach gründlicher Prüfung entscheidet dieses dann darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer den Fall übernimmt. Und dann geht alles seinen Weg.
Als erstes ist zu sagen: Keine Angst vor Entmündigung. Diese gibt es schon lange nicht mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleibt der Klient geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig
. Die erste Regel des Betreuers lautet: Wunsch und Wille
der betreuten Menschen sind handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider.
Rechtliche Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Betreuer unterstützen den Klienten rechtlich, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Alles im Sinne des Klienten.
Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum, im Höchstfall sieben Jahre, eingerichtet. Nach diesem Zeitraum muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem kann der Klient jederzeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen. Es wird nur für bestimmte, meist mehrere, Aufgabenkreise eine Betreuung eingerichtet. Nur hierfür ist der Betreuer zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient selbstverantwortlich.
Die möglichen Aufgabenbereiche sind:
Zu den oben genannten Aufgabenkreisen gibt es besonders geschützte Rechtsgeschäfte, die der Betreuer zusätzlich vom Amtsgericht genehmigen lassen muss. Das sind z. B. Wohnungskündigung, Kreditaufnahme, Erbauseinandersetzungen, Auflösen von Bankkonten, Unterbringung in einer beschützenden Einrichtung oder Freiheitseinschränkung durch Bettgitter oder Fixierung. Auch wenn der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung erhalten hat, bleibt ihm die endgültige Entscheidung selbst überlassen.
Der Gesetzgeber sieht lediglich vor, dass der zu bestellende Betreuer das 18. Lebensjahr vollendet und für die Führung der Betreuung in den entsprechenden Aufgabenkreisen „geeignet“ sein muss (§ 1897 BGB). Ob man also geeignet ist oder nicht, muss man zuerst einmal selbst für sich entscheiden. Folgende Voraussetzungen sollten Sie jedoch mitbringen:
Bedenken Sie dass der größte Teil der Arbeit als rechtlicher Betreuer aus Papierkram besteht. Liegt Ihnen das nicht, dann lassen Sie es lieber.
Erst
einmal gratuliere ich Ihnen dass Sie es bis hier hin geschafft haben. Ich
weiß, es war viel zu lesen, aber ich hoffe es war bis hierhin
einigermaßen verständlich. Über das Thema gibt es nun mal einiges
zu erzählen.
Ich kann es nicht oft genug sagen: Am besten regelt man seine Angelegenheiten solange man es noch kann. Am wichtigsten sind hierbei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Sie machen es auch dem Betreuer einfacher im Ernstfall im Sinne des Klienten zu handeln. Beides muss unterschrieben und mit Datum versehen sein und sollte an einem bestimmten Ort, vertraulichen Personen zugänglich, bereit liegen. Was bringt es wenn die Dokumente in einem Safe liegen von dem niemand außer dem Betroffenen die Kombination weiß oder sie zwar existieren, aber erst lange gesucht werden müssen? Aus diesem Grund hinterlegen viele diese wichtigen Dokumente bei ihrem Hausarzt oder Notar. Sowohl Patientenverfügung, als auch Vorsorgevollmacht können jederzeit geändert werden. Bei mehreren Versionen gilt das aktuellste Datum der Dokumente. Sowohl für die Patientenverfügung, als auch für die Vorsorgevollmacht finden sich Vorlagen im Internet. Diese können nach eigenen Wünschen verändert oder ergänzt werden.
Was viele nicht wissen: Auch Ehegatten, Eltern oder Kinder benötigen eine Vollmacht oder müssen als
gesetzliche Vertreter bestellt worden sein, um für eine
volljährige Person Angelegenheiten rechtsverbindlich regeln zu
dürfen. Eine Hochzeit macht den Partner nicht automatisch zum
Betreuer. Streichen Sie das Wort „Entmündigung“ einfach aus Ihrem Wortschatz. Diese Zeiten sind vorbei und das ist gut so. Betrachten SIe den Betreuer eher als Manager der Ihnen hilft rechtliche Probleme
besser zu bewältigen.
Zu guter Letzt: Brauchen Sie oder ein Angehöriger vielleicht einen Betreuer oder wollen Sie selbst rechtlicher Betreuer werden? Oder wollen Sie noch mehr Infos zum Thema? Dann kontaktieren Sie doch ein mal einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe. Dort berät man Sie gern ausführlicher. Ansonsten können Sie natürlich auch mich kontaktieren.
Rechtlicher Betreuer und Bevollmächtigter, Zertifikat ausgestellt durch den SKFM Prüm